Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Information zu Elektro- und Elektronikgeräten
Nachfolgend finden Sie Hinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang
Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere dürfen diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro(alt)geräte sind zu sammeln und können über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerät umschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt.
Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen:
2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Wenn Sie bei uns eine neues Elektro- oder Elektronikgerät kaufen, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat). Wenn Sie das neue Gerät in einen privaten Haushalt liefern lassen, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür können Sie dann bei der Anlieferung des neues Gerätes das entsprechende Altgerät dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben.
Wenn der Vertrieb des neuen Gerätes nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt, gilt einschränkend:
Die kostenlose oben beschriebene Abholung eines Altgeräts erfolgt nur bei Geräten der Kategorie 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt).
Fällt das Altgerät unter Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht. Dann kann das Gerät stattdessen kostenlos abgegeben werden, wie unter b) beschrieben.
Eine Übersicht über die Gerätekategorien finden sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Wenn Sie bei uns ein neues Elektrogerät kaufen, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, oder den Kategorien 3, 5 und/oder 6 angehört, und/oder das nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt gekauft wurde, können Sie gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat).
Unabhängig vom Kauf eines Neugerätes können Sie auch pro Geräte Art bis zu 3 Geräte unentgeltlich zurückgeben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind..
Wenn der Verkauf nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 und von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer, anderenfalls am Abgabeort oder in dessen unmittelbarer Nähe.
Folgende, durch uns geschaffene Rückgabemöglichkeiten bestehen
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte (Online)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erfahren Sie unter: www.take-e-back.de
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/
7. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de .
c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten
Altgeräte aus privaten Haushalten können diese auch bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen kann hier aufgerufen werden: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
3. Hinweis zum Datenschutz
Datenschutz
Sofern sich auf zu entsorgenden Altgeräten personenbezogene Daten befinden, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen, hat der Endnutzer des jeweiligen Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten vor der Entsorgung gelöscht werden.